Regeln für elektronische Geräte an der Schule Zurzach
Elektronische Geräte
Ab dem 1. August 2025 gilt an den Aargauer Volksschulen eine einheitliche Regelung zur Nutzung privater elektronischer Geräte von Schülerinnen und Schülern. Dazu zählen insbesondere Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops sowie vergleichbare Geräte.
An der Schule Zurzach gelten an allen Standorten folgende verbindliche Regeln:
- Während der Unterrichtszeiten sowie in den Pausen (ausser Mittagspause) ist die Nutzung privater elektronischer Geräte auf dem gesamten Schulareal grundsätzlich untersagt.
- Diese Regelung gilt auch bei externen Schulanlässen wie Exkursionen, Schulreisen oder Lagern.
- Persönliche Geräte sind nicht sichtbar und nicht hörbar aufzubewahren (z. B. in der Schultasche). Smartwatches sind im Flugmodus zu tragen.
- Ausnahmen können durch Lehrpersonen aus pädagogischen Gründen oder bei wichtigen persönlichen, insbesondere gesundheitlichen Anliegen bewilligt werden.
- Bei Zuwiderhandlungen wird das betreffende Gerät bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen, mit Dokumentation auf LehrerOffice. Die Rückgabe erfolgt zu den Bürozeiten:
- beim ersten Vorfall durch die Klassenlehrperson,
- beim zweiten Vorfall durch die Schulleitung,
- beim dritten Vorfall durch die Gesamtschulleitung.
- Bei missbräuchlicher Nutzung – insbesondere bei der Erstellung, Verbrei-tung oder dem Besitz von unerlaubtem, respektlosem, anstössigem oder gewaltverherrlichendem Bild-, Ton- oder Videomaterial – behält sich die Schulleitung weitergehende disziplinarische Massnahmen vor.
Im Juni 2025
Geschäftsleitung Schule Zurzach
Informationen
- Datum
- 22. September 2025
- Autor/-in
- Schulleitung
Dokumente
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20250801 Elektronische Geräte leichte Sprache (PDF, 3.78 MB) | Download | 0 | 20250801 Elektronische Geräte leichte Sprache |
20250624 SZ-alle Regelung elektronische Geräte Komm (PDF, 104.85 kB) | Download | 1 | 20250624 SZ-alle Regelung elektronische Geräte Komm |